18. November02:39

Verbraucherschützer entlarven dreiste Abzocke durch 1N Telecom mit Fake-Verträgen

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen, die um einen Tisch sitzen und auf einen Laptop schauen, mit mehreren Flyern, die verschiedene Werbeanzeigen neben ihnen anzeigen.

Verbraucherschützer entlarven dreiste Abzocke durch 1N Telecom mit Fake-Verträgen

Verbraucherschützer haben den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom scharf für dessen täuschende Geschäftspraktiken kritisiert. Kunden seien systematisch in die Irre geführt und zur Zahlung für unerwünschte Telekommunikations-Leistungen gedrängt worden. Das Unternehmen fordere Beträge von bis zu 500 Euro ein – selbst dann noch, wenn Verbraucher Verträge längst gekündigt oder angefochten hätten.

Ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom, stellten Betroffene plötzlich fest, dass sie einen zweiten Festnetzvertrag mit 1N Telecom besaßen – in dem Glauben, weiterhin bei ihrem ursprünglichen Telekommunikations-Anbieter zu sein. Das Unternehmen setze seine Forderungen auf indirektem Weg durch, indem es strittige Ansprüche an die TPI Investment veräußere.

Diese verschicke nun außergerichtliche Vergleichsangebote, in denen sie 200 Euro verlange und mit höheren Forderungen drohe, falls nicht gezahlt werde. Unklar sei jedoch, welches Unternehmen diese Streitfälle 2024 übernehmen und wie es zu Einigungen kommen solle. Parallel dazu überschwemme 1N Telecom Verbraucher mit unerwünschter Werbung und gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen.

Ein Urteil des Landgerichts Leipzig von Ende 2024 bestätigte, dass bei dem angeblichen Tarifwechsel zu 1N Telecom kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Zudem entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens unwirksam seien, wenn sie in Papierform lediglich über einen Telekommunikations-Link zugänglich gemacht würden.

Verbraucherschützer verurteilen die Methoden von 1N Telecom als dreist und inakzeptabel – es gebe keine rechtliche Grundlage, auf die Vergleichsangebote einzugehen. Betroffene werden aufgefordert, rechtlichen Beistand zu suchen und verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden zu melden.