NRW plant Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einzuführen
NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Institutionen - NRW plant Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einzuführen
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird voraussichtlich das zweite deutsche Bundesland, das ein Antidiskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einführt. Der Gesetzentwurf, bekannt als Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), zielt darauf ab, den rechtlichen Schutz für Personen zu stärken, die von staatlichen Institutionen benachteiligt werden. Er soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. Das LADG soll Einzelpersonen mehr Rechte einräumen, die bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen in öffentlichen Einrichtungen aufgrund persönlicher Merkmale ungerecht behandelt werden. Der Entwurf enthält einen Katalog geschützter Merkmale, darunter antisemitische oder rassistische Klischees, Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter. Bevor das Gesetz verabschiedet wird, wird es von Verbänden geprüft. Das Gesetz soll eine rechtliche Lücke im Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen schließen. Zwar existiert in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), doch gilt es nicht für öffentliche Institutionen. Betroffene müssen Hinweise auf tatsächliche Benachteiligung vorlegen, wobei der Entwurf auf Abhilfemaßnahmen statt auf Entschädigungsansprüche setzt. Das LADG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten Behandlung aller Menschen in NRW. Es geht auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen zurück, wobei die Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess spielt. Nach der Umsetzung wird NRW das zweite Bundesland nach Berlin sein, das eine solche Reform einführt.
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