Verfassungsgericht weist Klage der Großstädte gegen Finanzausgleich ab
Gericht: NRW-Metropolen nicht von Land benachteiligt - Verfassungsgericht weist Klage der Großstädte gegen Finanzausgleich ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Großstädte im Land durch den finanziellen Länderfinanzausgleich nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Das Urteil fiel nach einer Klage von acht großen Städten, die das aktuelle System als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die kommunale Selbstverwaltung beanstandet hatten. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und erklärte den Ansatz des Landes für rechtmäßig.
Der Streit entbrannte, als die acht kreisfreien Städte geltend machten, die finanzielle Verteilung des Landes begünstige kleinere Gemeinden unangemessen. Sie argumentierten, das System verletze verfassungsrechtliche Grundsätze, indem es sie anders behandle. Das Gericht hingegen befand die Methode des Landes als 'objektiv gerechtfertigt' und lehnte die Klage ab.
Mit dem Urteil bleibt das bestehende Modell des Finanzausgleichs in Kraft. Die Großstädte werden weiterhin nach dem aktuellen System Zuweisungen erhalten. Die Entscheidung unterstreicht zugleich die anhaltende Herausforderung, begrenzte Mittel gerecht zwischen den unterschiedlichen Kommunalverwaltungen zu verteilen.
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