Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschulverein – Bewährung statt Haft

Steuerberater veruntreut Geld aus dem Förderverein einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschulverein – Bewährung statt Haft
Ein ehemaliger selbstständiger Steuerberater, Michael S., ist vom Landgericht Düsseldorf zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige gestand, zwischen 2021 und 2022 fast 165.000 Euro aus dem Girokonto der Grundschulhilfeinitiative eines Düsseldorfer Fördervereins für eine Grundschule veruntreut zu haben.
Michael S. arbeitete seit 2017 als Zahlungsberater für den Verein und war dort für die Lohnbuchhaltung sowie das Einziehen von Zahlungen zuständig. Im Laufe eines Jahres überwies er Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro auf sein eigenes Girokonto – insgesamt 146.000 Euro. Zudem behielt er 19.000 Euro in bar ein, die er in Kryptowährungen investierte. Das Gericht sprach ihn der Untreue schuldig, da er das Geld des Vereins veruntreut hatte.
Durch Michael S. entstand dem Förderverein der Grundschule ein erheblicher finanzieller Schaden. Die Rückerstattung ist ein erster Schritt, um dies wieder gutzumachen. Das Urteil des Gerichts sendet ein deutliches Signal: Solche Straftaten werden nicht toleriert.

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