15-Jähriger aus Neuss scheitert mit Klage für evangelischen Religionsunterricht

15-Jähriger aus Neuss scheitert mit Klage für evangelischen Religionsunterricht
Ein 15-jähriger Schüler aus Neuss, der keiner evangelischen kirche angehört, wurde der Besuch des evangelischen Religionsunterrichts verweigert. Der jugendliche hatte zuvor Unzufriedenheit mit den Lehrkräften in den Fächern Philosophie und katholischer Religionslehre geäußert und war mehrfach zwischen den Fächern gewechselt.
In Nordrhein-Westfalen ist Religionsunterricht in der Regel für Schüler der jeweiligen Glaubensrichtung verpflichtend. Ob konfessionslose Schüler teilnehmen dürfen, entscheidet jedoch die jeweilige Lehrkraft. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte dies kürzlich in einem Urteil und stellte klar, dass konfessionslose Schüler keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben, sondern dies lediglich auf freiwilliger Basis möglich ist.
Die am 14. November 2025 gefällte entscheidung des Gerichts stieß bei dem Schüler und seiner familie auf Enttäuschung. Sie argumentieren, dass der jugendliche unabhängig von seiner konfessionellen Bindung das Recht haben sollte, sich für einen Religionsunterricht seiner wahl zu entscheiden. Das gericht hält jedoch daran fest, dass diese entscheidung bei der Lehrkraft und nicht beim Schüler oder dessen familie liege.
Schüler und familie können gegen das urteil vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster berufung einlegen. Trotz des rückschlags bleibt die familie hoffnungsvoll, dass das Recht ihres kindes auf freie wahl des Religionsunterrichts noch anerkannt wird. Der fall wirft erneut die debatte über die rolle des Religionsunterrichts an öffentlichen schulen und die Rechte konfessionsloser Schüler auf.

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