19. November16:53

Wintereinbruch ab 19. November: Diese Pflichten gelten für Autofahrer und Hausbesitzer

Admin User
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Mehrere Fahrräder stehen auf einem schneebedeckten Boden, wobei auch die Fahrräder mit Schnee bedeckt sind.

Wintereinbruch ab 19. November: Diese Pflichten gelten für Autofahrer und Hausbesitzer

Wintereinbruch in Deutschland ab 19. November 2025 – Schnee in höheren Lagen erwartet

Mit dem bevorstehenden Winterwetter ab dem 19. November 2025 – vor allem in höheren Lagen mit Schneefall – erinnern Behörden und Fachleute Anwohner, Autofahrer und Eigentümer an ihre saisonalen Pflichten, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Winterreifenpflicht: Alpine-Symbol und Mindestprofil Autofahrer müssen rechtzeitig auf Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke-Berg-Piktogramm) umsteigen. Die Reifen sollten eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen, um ausreichend Haftung zu gewährleisten. Wer mit Sommerreifen oder ausschließlich M+S-kennzeichneter Bereifung auf glatten Straßen erwischt wird, muss mit Bußgeldern ab 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund unzureichender Bereifung zu einem Unfall, drohen zudem Schadensersatzforderungen.

Pflichten für Autofahrer, Radfahrer und Grundstücksbesitzer Der Winter bringt spezifische Verpflichtungen mit sich: Neben der richtigen Reifenwahl müssen auch Haus- und Gehwegbesitzer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Mieter und Eigentümer sollten sich über die lokalen Winterdienstverordnungen informieren, um alle Sicherheitsvorgaben einzuhalten.