Gericht kippt pauschales Verbot israelkritischer Parolen – aber nicht alle

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Eine Person in der Vordergrund hält ein Schild mit einer Aufschrift, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

Gericht kippt pauschales Verbot israelkritischer Parolen – aber nicht alle

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass nicht alle israelkritischen Parolen bei öffentlichen Protesten pauschal verboten werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster traf am Freitag diese Grundsatzentscheidung und präzisierte damit die Grenzen der Meinungsfreiheit bei politischen Kundgebungen.

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Polizei und untere Instanzen mit uneinheitlichen Verboten bestimmter Sprechchöre und Parolen im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt zu kämpfen hatten.

Das OVG hob ein polizeiliches Verbot des Slogans „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“ auf, da es keinen klaren Bezug zur Ideologie der Hamas erkannte. Den Sprechchor „Yalla, yalla, Intifada“ („Vorwärts, vorwärts, Intifada“) bestätigte es hingegen als verboten. Das Gericht argumentierte, ein „unvoreingenommener Beobachter“ könne darin einen Aufruf zu Gewalt sehen – insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Gaza-Konflikts.

Betont wurde, dass kritische Debatten über die Gründung Israels und friedliche Forderungen nach Veränderung weiterhin vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien. Gleichzeitig urteilte das Gericht, dass die Aberkennung des Existenzrechts Israels nicht pauschal verboten werden könne; hier seien Einzelfallprüfungen nötig.

Die Parole „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ bleibt unterdessen in einigen Regionen verboten, da bestimmte Staatsanwaltschaften sie als Volksverhetzung einstufen. Untere Gerichte hatten jedoch widersprüchliche Urteile zu ihrer Zulässigkeit gefällt. Die Entscheidung des OVG ist endgültig und nicht anfechtbar.

In Düsseldorf hatten die Behörden zuvor bereits Demonstrationen mit Bezügen zur Hamas verboten, die in Deutschland als terroristische Organisation eingestuft wird. Das aktuelle Urteil berührt dieses Verbot nicht.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie deutsche Behörden künftig die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und öffentlicher Sicherheit vornehmen müssen. Während einige Parolen weiterhin verboten bleiben, wird die Zulässigkeit anderer nun stärker von ihrer konkreten Formulierung und dem Kontext abhängen. Die Entscheidung schafft zwar mehr Klarheit für künftige Proteste, lässt aber einige rechtliche Grauzonen bestehen.

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