Essen verzeichnet starke Nachfrage nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz

Essen verzeichnet starke Nachfrage nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 1. November 2024 ist ein neues Gesetz in Kraft, das es Menschen ermöglicht, ihr rechtliches Geschlecht durch eine einfache Erklärung zu ändern. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung (SBGG) schafft die bisherige Pflicht zu medizinischen Gutachten oder gerichtlichen Genehmigungen ab. Allein in Essen haben in den ersten sechs Monaten bereits fast 300 Einwohnerinnen und Einwohner von der Neuregelung Gebrauch gemacht.
Das Gesetz ermöglicht es Betroffenen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt zu ändern. Als neue Optionen für den Geschlechtseintrag stehen "weiblich", "männlich", "divers" oder auch kein Eintrag zur Auswahl. Gleichzeitig muss im Rahmen der Änderung ein neuer Vorname gewählt werden.
Die Reform hat das Verfahren zur Anerkennung des rechtlichen Geschlechts deutlich vereinfacht, was zu einem starken Anstieg der Anträge geführt hat. Standesämter – darunter auch das in Essen – haben seit der Einführung bereits Hunderte von Fällen bearbeitet. Das neue System setzt auf die Selbstauskunft der Antragstellenden und verzichtet auf externe Überprüfungen.

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