Zoll stoppt seltenes Kriegsfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2
Nico PetersZoll stoppt seltenes Kriegsfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2
Zollbeamte in Deutschland haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle ein seltenes Fahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmt. Der 38-jährige Fahrer transportierte das amphibische Kettenfahrzeug von Norwegen nach Frankreich, verfügte jedoch nicht über die erforderlichen Einfuhrundlagen. Die Behörden haben nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.
Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn A2, wo Beamte der Flughafenkontrollstelle Paderborn/Lippstadt einen Kleintransporter mit Anhänger anhielten. Auf dem Anhänger befand sich ein M29C Weasel – ein ungepanzertes, amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich während des Zweiten Weltkriegs in den USA hergestellt wurde. Zwar besaß der Fahrer eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden, doch fehlten ihm die Zollpapiere für die Einfuhr des Fahrzeugs in die EU.
Der geschätzte Wert des Fahrzeugs wurde auf 12.500 Norwegische Kronen festgesetzt. Da der Fahrer keine Berechtigung für eine zollfreie Einfuhr nachweisen konnte, gingen die Zollbeamten von einer Steuerhinterziehung aus und leiteten Ermittlungen ein. Um seine Reise fortsetzen zu können, hinterlegte der Mann 700 Euro als Sicherheit für mögliche Einfuhrabgaben und Strafen.
Nach den EU-Regeln dürfen Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen, Waren bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei einführen. Bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro, während für unter 15-Jährige ein niedrigerer Freibetrag von 175 Euro gilt. Beträge, die diese Grenzen überschreiten, müssen deklariert werden, und die Abgaben sind bei der Einreise zu entrichten.
Der Fahrer durfte seine Fahrt nach Hinterlegung der Kaution fortsetzen. Der M29C Weasel bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, wobei die Behörden prüfen, ob Einfuhrsteuern vorsätzlich umgangen wurden. Bei einer Verurteilung müssen neben den fälligen Abgaben zusätzliche Strafen erwartet werden.






