01 May 2026, 12:19

EU beschließt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Gender-Gleichstellungsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU beschließt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt

Die Europäische Kommission hat die "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten und wurde durch den viel beachteten Fall Gisele Pelidot beschleunigt. Der neue Standard verlagert den Fokus von Widerstand hin zu einer klaren, aktiven Zustimmung.

Die Resolution definiert das Fehlen von Zustimmung nicht mehr nur als verbale Ablehnung. Mangelnde Begeisterung, passives Verhalten oder ablehnende Gesten gelten nun nach den EU-Richtlinien als fehlende Einwilligung. Damit ersetzt sie ältere Modelle wie "Nein heißt Nein", die von Opfern aktiven Widerstand verlangten.

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Kritiker, insbesondere aus konservativen Kreisen, hatten sich gegen die Änderung ausgesprochen. Einige behaupteten, sie führe zu unpraktikbaren Forderungen, etwa schriftlichen Verträgen vor dem Sex. Fachleute hingegen argumentierten, dass "Nur Ja heißt Ja" klareren rechtlichen Schutz biete als die bloße Abwesenheit einer Ablehnung.

Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt. Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich setzen "Nur Ja heißt Ja"-Regelungen bereits ein oder prüfen deren Einführung. Die EU-Entscheidung zielt darauf ab, einen einheitlichen Ansatz in allen Mitgliedstaaten zu schaffen.

Der Fall Gisele Pelidot spielte eine Schlüsselrolle bei der Beschleunigung der Resolution. Die öffentliche Empörung über die Handhabung des Falls setzte die Abgeordneten unter Druck, schneller zu handeln. Nun reicht bereits das Fehlen einer expliziten Zustimmung aus, um rechtlich von fehlender Einwilligung auszugehen.

Die Resolution setzt einen neuen Maßstab für Zustimmungsgesetze in Europa. Sie beseitigt Unklarheiten, indem nur eine deutliche, freiwillige Zustimmung als gültig anerkannt wird. Die Mitgliedstaaten werden ihre Gesetze nun an diesen strengeren Standard anpassen müssen.

Quelle