Schweinehalter kämpfen mit Meldeflut und neuen Biosicherheitsregeln zu Jahresbeginn
Schweinehalter kämpfen mit Meldeflut und neuen Biosicherheitsregeln zu Jahresbeginn
Deutsche Schweinehalter stehen zu Jahresbeginn vor einem arbeitsreichen Start: Mehrere Meldefristen drängen sich zwischen dem 1. und 17. Januar. In diesem Zeitraum müssen sie wichtige Daten in verschiedene Systeme eingeben – darunter Bestandszahlen, Antibiotika-Einsatz und Meldungen an den Tierseuchenfonds. Selbst Betriebe ohne Schweinehaltung sind verpflichtet, eine Nullmeldung abzugeben, um den Verlust von Fördergeldern zu vermeiden.
Die erste Frist endet am 14. Januar: Bis dahin müssen Landwirte den Antibiotika-Einsatz für das zweite Halbjahr 2025 in der TAM-Datenbank melden. Betroffen sind Betriebe mit mindestens 250 Mastschweinen oder Ferkeln beziehungsweise 85 Zuchtsauen oder Sauen mit Ferkeln. Ab 2026 wechselt die TAM-Berichterstattung auf einen jährlichen Turnus – die Daten sind dann jeweils bis zum 14. Januar des Folgejahres zu übermitteln.
Bis zum 15. Januar müssen die Halter ihren jährlichen Tierbestand über das HI-Tier-Portal melden, bezogen auf den Stichtag 1. Januar. Wer keine Schweine hält, muss dennoch eine Nullmeldung einreichen, um weiterhin förderberechtigt zu bleiben. Die letzte Frist am 17. Januar betrifft die Meldung an den Tierseuchenfonds, wobei die genauen Termine je nach Bundesland variieren können.
Doch die Bürokratie ist nicht alles: Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen zudem eine jährliche Bewertung von Stallklima und Tränkwasserqualität durchführen. Zudem sind Rinder- und Schweinehalter nun verpflichtet, eine Biosicherheits-Risikobewertung mit dem digitalen "Risiko-Ampel"-Tool vorzunehmen. Ab dem 1. Januar 2026 wird das QS-Qualitätssicherungssystem die Biosicherheitskontrollen weiter verschärfen.
Die Meldeflut betrifft alle Schweinebetriebe – unabhängig von Größe oder Produktionsrichtung. Versäumte Fristen können zu Förderkürzungen oder Bußgeldern führen. Gleichzeitig werden strengere Biosicherheitsvorgaben und jährliche Überprüfungen künftig fester Bestandteil des Betriebsmanagements sein.
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