Münster schafft E-Container ab – neue Regeln für Batterien und Elektrogeräte ab 2026

Münster schafft E-Container ab – neue Regeln für Batterien und Elektrogeräte ab 2026
Münsters Abfallwirtschaftsbetrieb (awm) entfernt bis Mitte Februar 2026 etwa 50 Sammelcontainer für defekte Kleinelektrogeräte und Batterien. Die Änderung folgt einer Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das Brandrisiken durch Batterien verringern und die Recyclingbemühungen verbessern soll. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen sich künftig an neue Regeln für die Rückgabe von Altgeräten und Batterien halten.
Das überarbeitete ElektroG verpflichtet Händler mit großen Verkaufsflächen, unter bestimmten Bedingungen alte Elektrogeräte und Batterien zurückzunehmen. Geschäfte mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektronik – oder 800 m² bei Supermärkten – müssen beim Verkauf eines Neugeräts ein ähnliches Altgerät und Batterie annehmen. Zudem müssen sie bis zu drei Kleingeräte (nicht größer als 25 cm) kostenlose zurücknehmen, ohne dass ein Neukauf erforderlich ist. Onlinehändler müssen ebenfalls kostenlose Rückgabemöglichkeiten anbieten oder mit stationären Läden für Abgabestellen kooperieren. Kundinnen und Kunden können sogar vereinbaren, dass alte Geräte und Batterien bei der Lieferung eines Neugeräts mitgenommen werden.
Händler, die Batterien für „Leicht-Elektrofahrzeuge“ verkaufen, müssen nun gebrauchte Batterien kostenlos zurücknehmen – selbst ohne Neukauf. Bürger können bis zu drei solche Batterien ebenfalls gebührenfrei an Recyclinghöfen abgeben. Für Haushalte bleibt die Abgabe von bis zu 2 m³ Altgeräten kostenlos, während Unternehmen strengere Vorgaben je nach Art und Menge des Abfalls einhalten müssen. Um Batteriebrände während Sammlung und Transport zu verhindern, nehmen awm-Mitarbeiter Kleinelektrogeräte und Batterien künftig direkt an speziellen Tischen in den Recyclinghöfen entgegen. Die bisherigen E-Container, die bisher als Abgabestellen dienten, entfallen damit. Stattdessen werden Bürger aufgefordert, defekte Geräte und Batterien an Recyclinghöfen oder bei teilnehmenden Händlern abzugeben. Alle Annahmestellen müssen künftig ein neues, standardisiertes Symbol tragen: „Rücknahme von Elektrogeräten und Batterien“, um die Rückgabe zu erleichtern. Bei Fragen steht der awm-Kundenservice unter +49 251 6052-53 zur Verfügung.
Die Entfernung der E-Container und die neuen Rücknahmeregeln für Elektrogeräte und Batterien treten bis Februar 2026 vollständig in Kraft. Händler, Recyclinghöfe und Bürger müssen sich auf strengere Rückgabeverfahren für Elektrogeräte und Batterien einstellen. Die Änderungen sollen Brandgefahren reduzieren und ein sicheres, effizienteres Recycling in Münster gewährleisten.

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