Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

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Ein Stadion mit Flutlicht, Eisengittern, Zuschauern, stehenden Personen, Werbetafeln, Anzeigetafeln, Sicherheitskameras und dekorativen Fahnen.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen

Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.

19. Dezember 2025

Ein neues Bundesförderprogramm soll Sportstätten in ganz Deutschland modernisieren. Die Initiative „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt zwischen 2025 und 2026 insgesamt 333 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Kommunen haben bis Mitte Januar des kommenden Jahres Zeit, ihre Pläne digital einzureichen.

Gefördert werden Sportanlagen mit regionaler oder überregionaler Bedeutung. Städte und Gemeinden müssen ihre digitalen Projektunterlagen bis zum 15. Januar 2026 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Bisher liegen noch keine offiziellen Anträge vor, da die Frist noch Wochen entfernt ist.

In einigen Regionen laufen bereits die Vorbereitungen: Sowohl Hagen als auch Jülich haben ihr Interesse an einer Bewerbung signalisiert, während Vereine aus Marl mehrere Projekte vorschlagen. Dazu zählen die Sanierung der Sportanlage der Willy-Brandt-Schule, der Kunstrasen-Austausch für den FC Marl sowie Modernisierungen im Bürgerbad Hüls. Die Mittel stammen aus dem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds. Der Bund kann bis zu 75 Prozent der Kosten übernehmen, sofern Antragsteller eine finanzielle Notlage nachweisen. Allerdings müssen alle Projekte zusätzlich durch lokale Haushalte mitfinanziert werden. Nach Einreichung prüft der Haushaltsausschuss des Bundestags die Anträge und entscheidet über die Förderung. Bewilligte Vorhaben müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Vereine mit Fragen zum Verfahren können sich an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit unter amt68@ourwebsite wenden.

Ziel des 333-Millionen-Euro-Programms ist die Modernisierung der Sportinfrastruktur in den nächsten sechs Jahren. Geförderte Kommunen tragen die Kosten gemeinsam mit dem Bund, um sicherzustellen, dass die Sanierungen sowohl bundesweiten als auch lokalen Anforderungen gerecht werden. Die endgültigen Förderentscheidungen trifft der Haushaltsausschuss des Bundestags Anfang 2026.