Marl beschleunigt Vergabeverfahren: Aufträge bis 25.000 **Euro** ohne Ausschreibung
Marl beschleunigt Vergabeverfahren: Aufträge bis 25.000 **Euro** ohne Ausschreibung
Neues Gesetz vereinfacht Vergabeverfahren für die Stadtverwaltung Marl
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Spielräume nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit verbundene Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
15. Dezember 2025
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Marl hat neue Regelungen verabschiedet, die die Vergabe von Aufträgen deutlich vereinfachen sollen. Ab 2026 darf die Verwaltung bei Beschaffungen bis zu 25.000 Euro auf ein Ausschreibungsverfahren verzichten. Laut Stadtverantwortlichen soll die Maßnahme Bürokratie abbauen und lokale Vorhaben beschleunigen.
Die Änderungen basieren auf einer Aktualisierung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens, die Kommunen nun ermöglicht, eigene Vergabegrenzen ohne Landesvorgaben festzulegen.
In seiner zweiten Sitzung billigte der Rat die entsprechende Satzung, die ab dem 1. Januar 2026 Direktvergaben bis zu 25.000 Euro erlaubt. Bürgermeister Thomas Terhorst betonte, die Reform reduziere den Verwaltungsaufwand, ohne die Fairness und Effizienz der Vergabepraxis zu beeinträchtigen. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass sich die Anzahl der Ausschreibungsverfahren um bis zu 50 Prozent verringern wird.
Die technische Beigeordnete Andrea Baudek wird die Umsetzung des neuen Systems begleiten. Ihr Team wird die Auswirkungen evaluieren und sicherstellen, dass die Grundsätze der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Korruptionsprävention eingehalten werden. Anhand künftiger Bewertungen soll entschieden werden, ob weitere Anpassungen notwendig sind.
Neben den Vergaberegeln bewilligte der Rat zudem 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe – vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung nach § 82 der Gemeindeordnung. Weitere 11.620 Euro fließen in die Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen und unterstreichen damit die Unterstützung der Stadt für ehrenamtliche Initiativen.
Darüber hinaus beschloss der Rat die Wiedereinsetzung des Inklusionsbeirats, dessen Vorsitz Tanja Laerbusch übernehmen wird. Das Gremium setzt sich für Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger ein und vertritt deren Interessen gegenüber politischen und administrativen Stellen.
Die neuen Vergaberegeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft und geben der Stadt Marl mehr Flexibilität bei der Vergabe kleinerer Aufträge. Die Wirkung des Systems wird kontinuierlich überprüft. Gleichzeitig spiegeln die Wiedereinsetzung des Inklusionsbeirats und die zusätzlichen Mittel für Jugend- und Selbsthilfeangebote das Bestreben wider, die kommunale Unterstützung weiter zu stärken. Künftige Evaluierungen werden zeigen, wie sich die Reformen in den kommenden Jahren entwickeln.
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