Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung
Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung
Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit darüber, ob Technologiekonzerne Telekommunikationsanbieter für den Datenverkehr entschädigen müssen.
Der Fall ist Teil einer breiten Debatte in Europa über das sogenannte "Fair-Share"-Prinzip, bei dem Netzbetreiber fordern, dass große US-Techunternehmen stärker zu den Netzwerk-Kosten beitragen sollten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte zwar ein früheres Urteil, erweiterte jedoch den Abrechnungszeitraum, was zu der höheren Zahlung führte. Es entschied, dass die Deutsche Telekom Anspruch auf eine Vergütung von Metas Tochterunternehmen Edge Network für die Beförderung von Datenverkehr habe.
Meta hatte diese Leistungen zuvor bezahlt, die Zahlungen jedoch 2021 eingestellt. Das Unternehmen argumentierte, es gebe keinen verbindlichen Vertrag, da die Deutsche Telekom keine direkten Dienstleistungen für Meta erbringe. Das Gericht wies diese Verteidigung jedoch zurück und begründete dies damit, dass Edge Network den Datenverkehr auch über andere Anbieter hätte leiten können, dies aber nicht tat.
Zudem lehnte das Gericht den Vorwurf der Deutschen Telekom ab, Meta besitze in diesem Fall eine marktbeherrschende Stellung. Beide Seiten hatten sich gegenseitig vorgeworfen, ihre Position missbraucht zu haben, doch die Richter fanden keine Belege für die angebliche Marktkontrolle des Telekommunikationsriesen.
US-Techkonzerne wie Meta, Amazon und Google wehren sich seit Langem gegen "Fair-Share"-Forderungen. Sie argumentieren, ihre Plattformen steigerten die Nachfrage der Verbraucher nach Internetdiensten und kämen damit den Netzbetreibern zugute. Bis 2026 hatte sich ihr Widerstand weiter verschärft, mit Warnungen, strengere EU-Vorschriften könnten Innovationen hemmen und Investitionen in Europa verringern.
Das Urteil schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber das Recht haben, Gebühren für die Datenübertragung zu erheben. Es markiert einen wichtigen Moment im anhaltenden Konflikt zwischen Telekommunikationsanbietern und Techunternehmen über die Infrastrukturkosten.
Die Entscheidung zwingt Meta zur Zahlung von 30 Millionen Euro und unterstreicht die Forderung, dass Technologiekonzerne Telekommunikationsanbieter für die Netznutzung entschädigen müssen. Der Fall verdeutlicht die wachsenden Spannungen zwischen US-Digitalgiganten und europäischen Netzbetreibern über die Finanzierung der Internetinfrastruktur.
Angesichts des zunehmenden regulatorischen Drucks dürfte der Streit damit nicht beendet sein, da beide Seiten ihre Positionen weiterhin in Gerichtsverfahren und politischen Debatten vertreten werden.
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