Gericht stoppt Hausunterricht aus religiösen Gründen – Familie scheitert mit Klage

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Ein Studiertisch mit zwei Kindern, einem Jungen, der einen Laptop verwendet, und einem Mädchen, das arbeitet, mit drei Laptops, einem Buch, einer Tasse Tee, zwei brennenden Kerzen, einem Fenster, einem weiteren Tisch und einem Kühlschrank.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht verwirft Klage gegen Schulbesuchsverpflichtung - Gericht stoppt Hausunterricht aus religiösen Gründen – Familie scheitert mit Klage

Ein Versuch einer Familie, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten, ist von einem deutschen Gericht abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht Münster entschied, dass die Registrierung bei einem privaten Verein nicht den gesetzlichen Schulpflichtanforderungen genügt. Die Entscheidung bestätigt, dass Eltern ihre Kinder unabhängig von persönlichen Überzeugungen an einer anerkannten Schule anmelden müssen.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die ihre Kinder über den Bund für Bildungsfreiheit e.V. (BuB), ein "freies christliches Netzwerk für Hausunterricht", zu Hause unterrichten wollte. Sie beriefen sich darauf, dass ihre religiösen Überzeugungen den Hausunterricht rechtfertigten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Verein nicht die rechtliche Definition einer Schule im Sinne des deutschen Bildungsrechts erfüllt.

Der beklagte Bundesland vertrat die Auffassung, dass die Schulpflicht nicht durch die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation erfüllt werden könne. Die Richter stimmten dem zu und stellten fest, dass die Kläger ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen seien. Sie wiesen auch das Argument zurück, dass alternative Bildungsmethoden – wie sie vom Netzwerk angeboten werden – den Besuch einer regulären Schule ersetzen könnten. In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Sicherstellung der Bildung eines Kindes auf anderem Wege die Anmeldepflicht nicht aufhebt. Die Entscheidung steht im Einklang mit früheren Urteilen und unterstreicht, dass religiöse oder weltanschauliche Bedenken die gesetzliche Schulpflicht nicht außer Kraft setzen.

Das Urteil bedeutet, dass die Familie ihre Kinder nun an einer staatlich anerkannten Schule anmelden muss. Es schafft zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle, die Hausunterrichtsnetzwerke in Deutschland betreffen. Die Entscheidung macht deutlich, dass nur staatlich anerkannte Einrichtungen die Schulpflicht erfüllen können.

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