Gericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist kein Bauland – Steuer sinkt drastisch
Gericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist kein Bauland – Steuer sinkt drastisch
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
Ein Ehepaar aus Düsseldorf hat einen Rechtsstreit gegen das örtliche Finanzamt über die Bewertung ihres Gartengrundstücks gewonnen. Streitpunkt war, ob das 1.020 Quadratmeter große Gelände als landwirtschaftliche Fläche oder als baureifes Land besteuert werden sollte. Ein aktuelles Gerichtsurteil erklärte die Einschätzung der Steuerbehörde nach jahrelangen Verzögerungen bei der Klärung des Falls für rechtswidrig.
Die Hausbesitzer, die das Grundstück für die Haltung von Hühnern und als ökologischen Grünraum nutzen, hatten argumentiert, es solle mit 5,50 Euro pro Quadratmeter bewertet werden – dem Satz für landwirtschaftliche Flächen. Das Finanzamt hingegen stufte es als bebaubares Außenbereichsland ein und legte einen deutlich höheren Wert von 90 Euro pro Quadratmeter zugrunde.
Das Urteil bedeutet, dass die Hausbesitzer künftig deutlich weniger Grundsteuer für das umstrittene Land zahlen müssen. Das Finanzamt muss seine Unterlagen korrigieren und eine überarbeitete Bewertung auf Basis des Satzes von 5,50 Euro pro Quadratmeter vornehmen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Grundstückseinstufung in der Region.
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