Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Sebastian SchulteBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro auf einer gefälschten Website, als es einen britischen Reiseerlaubnisantrag stellte. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Plattformen für die Beantragung einer Electronic Travel Authorisation (ETA) verbunden sind. Die Behörden warnen, dass Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung eingereicht werden dürfen.
Das Paar hatte mit der Eingabe persönlicher Daten und Kreditkarteninformationen auf einer im Internet gefundenen Seite begonnen. Als die Gesamtkosten auf etwa 240 Euro stiegen, wurden sie misstrauisch – die tatsächliche ETA-Gebühr beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person. Sie verweigerten die Zahlungsfreigabe, woraufhin ihre Bank die Karte vorsorglich sperrte.
Nach der Erkenntnis, fast Opfer eines Betrugs geworden zu sein, erstattete das Paar online Anzeige bei der Polizei. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Anträge ausschließlich über www.gov.uk/eta zu stellen, und gibt auf www.verbraucherzentrale.de Tipps zur Erkennung betrügerischer Seiten.
Offizielle Statistiken zu ähnlichen Betrugsfällen in Deutschland für das Jahr 2025 liegen nicht vor. Dennoch raten die Behörden weiterhin zur Vorsicht bei der Online-Beantragung von Reisedokumenten.
Durch das schnelle Handeln des Paares konnte ein finanzieller Schaden verhindert werden. Der Fall dient jedoch als Mahnmal für die Gefahren, die von inoffiziellen ETA-Websites ausgehen. Reisende sollten vor der Eingabe von Zahlungsdaten stets die Seriosität einer Website überprüfen. Nur das offizielle Portal der britischen Regierung garantiert einen sicheren Antragsprozess.






