Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße im Aachener Taxigewerbe auf
Zollbeamte in Aachen haben mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn im örtlichen Taxi- und Mietwagengewerbe aufgedeckt. Bei einer Routinekontrolle am 15. Mai 2025 fanden die Ermittler Hinweise darauf, dass einige Beschäftigte möglicherweise nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Die Prüfung hat sich inzwischen zu einer umfassenderen Untersuchung der Geschäftsunterlagen ausgeweitet.
Die Kontrollen wurden von der Zollfahndung Schwarzarbeit durchgeführt, die regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften in der Branche überprüft. Im Fokus standen dabei die Zahlung des Mindestlohns, Sozialversicherungsbetrug, die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sowie nicht abgeführte Sozialabgaben.
Im Rahmen der Aktion wurden 21 Personen befragt. In zwölf Fällen gab es konkrete Verdachtsmomente auf Verstöße gegen den Mindestlohn. Zudem stellten die Ermittler fest, dass einige Beschäftigte möglicherweise nicht ordnungsgemäß in der Sozialversicherung gemeldet waren.
Bei zwei Fahrern wurden zudem abgelaufene Personenbeförderungsscheine festgestellt. Das Hauptzollamt Aachen prüft nun die Unternehmensunterlagen detailliert. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den betroffenen Betrieben empfindliche Strafen.
Die Erkenntnisse deuten auf eine mögliche weitverbreitete Nichteinhaltung der Vorschriften in der Branche hin. Die Zollbehörden werden ihre Ermittlungen fortsetzen; bei bewiesenen Verstößen sind weitere Sanktionen zu erwarten. Das Ergebnis könnte zu schärferen Kontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe führen.






