Vater klagt gegen NRW nach Tod seiner Tochter bei Schulausflug

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Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schülerinnen in Uniformen mit Jacken, einige halten ein Schild, andere fahren Fahrräder mit Helmen, im Hintergrund ein Tor, Zaun, Gebäude und Bäume.

Vater klagt gegen NRW nach Tod seiner Tochter bei Schulausflug

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Forderung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Tod der 13-jährigen Emily während einer Schulveranstaltung abgelehnt. Ihr Vater klagt nun auf 125.000 Euro Schadensersatz gegen das Land, da die beteiligten Lehrkräfte als öffentliche Bedienstete handelten.

Das Land wies die Forderung als unbegründet und überzogen zurück und argumentiert, dass eine mögliche Entschädigung 2.000 Euro nicht überschreiten dürfe.

Emily starb während eines Schulausflugs, bei dem zwei begleitende Lehrkräfte später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Ein Gericht stellte fest, dass sie keine ausreichende Gesundheitsprüfung durchgeführt und nicht angemessen auf ihre sich verschlechternde gesundheitliche Lage reagiert hatten. Beide erhielten Geldstrafen wegen ihrer Pflichtverletzung.

Seither versuchte Emillys Vater, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, indem er sich an Schulvertreter und Bildungsministerin Dorothee Feller wandte. Feller lehnte jedoch ein persönliches Gespräch ab, woraufhin er für den 9. Dezember eine Mahnwache vor dem Ministerium ankündigte. Da keine Einigung erzielt wurde, ist der Fall nun für eine Verhandlung am Landgericht Düsseldorf am 11. Februar angesetzt.

In seiner rechtlichen Stellungnahme bestreitet das Land jeden Zusammenhang zwischen dem Versagen der Lehrkräfte und den psychischen Belastungen des Vaters. Zudem argumentiert es, der Anspruch sei verjährt und die geforderte Summe "erheblich überzogen".

Nachdem das Land sowohl die Entschädigungsforderung als auch Verhandlungsversuche abgelehnt hat, wird der Rechtsstreit nun vor Gericht ausgetragen. Die Verhandlung am 11. Februar wird entscheiden, ob der Schadensersatzanspruch des Vaters stattgegeben wird. Das Urteil wird auch klären, inwieweit das Land für Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter bei schulischen Aktivitäten haftet.

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