30 April 2026, 12:22

NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks auf Gewässern

Luftaufnahme einer Solaranlage mit Panelen, umgeben von Bäumen, Gras, Pflanzen und Wasser, mit einem Zug auf einer nahen Bahnstrecke.

NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks auf Gewässern

Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesregeln für schwimmende Solarparks

Das Land argumentiert, dass die aktuellen Beschränkungen das Wachstum der erneuerbaren Energien behindern. Die Behörden fordern mehr Flexibilität, um größere Anlagen auf Gewässern zu errichten.

Die Landesregierung hat eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes beantragt. Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Solaranlagen nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken und müssen einen 40-Meter-Puffer zum Ufer einhalten.

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Im Januar reichte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) Vorschläge ein. Die Organisation kritisierte die Regeln als übermäßig streng und nicht immer ökologisch sinnvoll. Ihr Antrag sieht vor, die Bedeckungsgrenzen zu lockern und Ausnahmen je nach örtlichen Gegebenheiten zuzulassen.

Nordrhein-Westfalen betreibt derzeit sechs schwimmende Solarparks, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich – die größte des Landes. Minister Krischer betonte, dass die Niederrhein-Region besonders für großflächige Projekte geeignet sei. Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Marktpreis für Solarstrom im Oktober 2025 auf 6,98 Cent pro Kilowattstunde gestiegen ist.

Falls die Bundesregierung die vorgeschlagenen Änderungen übernimmt, könnten Entwickler größere schwimmende Solarparks mit weniger Auflagen bauen. Die Anpassungen würden für ausgewählte Gewässer gelten und könnten die Kapazität für erneuerbare Energien in der Region erhöhen. Nun wartet Nordrhein-Westfalens Plan auf eine Reaktion der Bundespolitik.

Quelle