Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Land und Porr vor Gericht
Ein großer Rechtsstreit entfaltet sich um den Bau der neuen Leverkusener Rheinbrücke. Das Projekt, das aus zwei parallelen Brücken besteht, hat eine bereits in Betrieb, während die zweite noch im Bau ist. Unterdessen ziehen sich die Auseinandersetzungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem ehemaligen Auftragnehmer Porr vor Gericht hin.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Entscheidung des Landes, den Vertrag mit Porr vor über sechs Jahren zu kündigen. Ministerpräsident Hendrik Wüst verteidigte diesen Schritt und verwies auf systemische Mängel sowie schwerwiegende Fehler in den Stahlkomponenten. Die landeseigene Verkehrsbehörde hatte auf einen Austausch der defekten Teile bestanden, da Reparaturen den vertraglichen Standards nicht entsprochen hätten.
Die Bundesregierung hat daraufhin Klage gegen Porr eingereicht und fordert Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Als Reaktion hat Porr eine Gegenklage eingereicht und verlangt mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und nicht abgegoltene Dienstleistungen. Die insgesamt streitige Summe, einschließlich Zinsen, könnte sich auf bis zu eine Milliarde Euro belaufen.
Die gerichtlichen Verhandlungen laufen derzeit vor dem Landgericht Köln. Trotz des Streits gehen die Bauarbeiten weiter – aktuell wird der Stahlbau montiert. Die Installation der Pylone soll im September 2026 beginnen, und das gesamte Projekt soll bis Mitte 2028 abgeschlossen sein. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer betonte, dass er unabhängig vom Urteil keine negativen Folgen für das Land erwarte.
Das Rheinbrücken-Projekt bleibt trotz der wachsenden finanziellen und rechtlichen Risiken auf Kurs. Sowohl die Bundesregierung als auch Porr verfolgen erhebliche Forderungen, wobei die Endsumme potenziell eine Milliarde Euro erreichen könnte. Das Gericht wird über das finanzielle Ergebnis entscheiden, doch die Bauarbeiten gehen wie geplant voran.
