30 June 2026, 22:14

Digitaler Krankenschein: Ab 2023 entfällt der gelbe Zettel für Arbeitnehmer

Arbeitsagenturen & Jobcenter verlangen weiterhin papierbasierte Zertifizierung für Arbeitsunfähigkeit

Digitaler Krankenschein: Ab 2023 entfällt der gelbe Zettel für Arbeitnehmer

Ab Januar 2023 tritt eine neue Regelung für die Krankmeldung in Kraft. Arbeitgeber rufen die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter künftig elektronisch ab – die Vorlage eines papierhaften Krankenscheins entfällt damit.

Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich das Verfahren bei Krankmeldungen. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber dann nur noch ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber holt sich die notwendigen Daten direkt aus dem System der Krankenkasse.

Für Kunden der Arbeitsagentur gilt die Neuregelung erst später. Bis zum 1. Januar 2024 müssen arbeitslose Leistungsbezieher weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) von ihrem Arzt anfordern. Diese können sie digital über das eServices-Portal oder die BA-mobil-Kundenapp einreichen. Die AUB ist Voraussetzung, um weiterhin Leistungen zu erhalten.

Auch Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen ihrer Agentur oder ihrem Träger bei Krankheit eine AUB vorlegen, damit ihre Leistungen nahtlos weitergezahlt werden.

Das neue System vereinfacht das Verfahren für Arbeitnehmer, da der Papierkrankenschein wegfällt. Für Kunden der Arbeitsagentur bleibt die digitale Einreichung der AUB vorerst bis zur Ausweitung der Regelung im Jahr 2024 unverzichtbar.

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