Kplus Gruppe beantragt Schutzschirmverfahren zur Insolvenzabwehr
Die Kplus Gruppe hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Eigenverwaltungsverfahren zur Restrukturierung beantragt. Von dem Schritt betroffen sind ihre Krankenhäuser in Solingen, Hilden und Haan sowie die Holdinggesellschaft. Die Gruppe bleibt zwar zahlungsfähig, sucht jedoch rechtlichen Schutz, um eine mögliche Insolvenz noch in diesem Jahr abzuwenden.
Von der Umstrukturierung erfasst sind die St.-Lukas-Klinik in Solingen, das St.-Josef-Krankenhaus Hilden und das St.-Josef-Krankenhaus Haan. Ebenfalls einbezogen ist die Genesis GmbH, die für die zentrale Verpflegungsversorgung zuständig ist. Nicht betroffen sind hingegen das St.-Remigius-Krankenhaus, Senioreneinrichtungen, ambulante Praxen, Therapiezentren sowie das Katholische Bildungszentrum in Haan.
Die juristische Begleitung des Verfahrens übernehmen die Fachanwälte Stefan Denkhaus und Friedemann Schade. Die bestehende Geschäftsführung bleibt während dieser Phase vollumfänglich in ihrer Leitungsfunktion. Die Löhne der Mitarbeiter werden für drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Schutzschirmverfahrens abgesichert.
Im Zuge der Neuausrichtung werden Fachabteilungen der St.-Lukas-Klinik in Solingen bis Anfang nächsten Jahres nach Hilden und Haan verlegt.
Ziel des Schutzschirmverfahrens ist die Stabilisierung der finanziellen Lage der Kplus Gruppe. Dazu gehören Kostensicherungsmaßnahmen und operative Anpassungen, um eine künftige Insolvenz zu vermeiden. Das Verfahren gewährleistet gleichzeitig die Aufrechterhaltung des Betriebs in den betroffenen Einrichtungen und sichert die Gehaltszahlungen für die Belegschaft.
