Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen, die draußen stehen und Werkzeuge halten, mit einer Betonmischung und einem Eimer in der Nähe, einem Gebäude, einem Zaun und einem Baum im Hintergrund, unter einem Himmel mit Gras zu ihren Füßen.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein Rechtsstreit um Proteste in Lützerath, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II, ist mit einer gerichtlichen Niederlage für die Demonstranten beendet worden. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen wies die Klagen zweier Frauen gegen den Räumungsbefehl und das Betretungsverbot auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE ab. Die Richter bestätigten damit, dass Proteste zwar in der Nähe stattfinden dürfen, nicht jedoch auf dem Firmenareal selbst.

Lützerath war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen den fossilen Brennstoffabbau stellen. Anfang 2023 begannen die Räumungen, die zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei führten. Die Behörden hatten das RWE-Gelände bereits als Sperrzone ausgewiesen und klargestellt, dass Versammlungen dort verboten seien.

Zwei Frauen hatten gegen den Räumungsbeschluss vom Dezember 2022 sowie das Betretungsverbot für das Tagebaugebiet geklagt. Das Gericht erklärte ihre Anträge jedoch für unzulässig. Die Richter sahen in dem Vorgehen keinen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit, da Proteste auf angrenzenden Flächen ohne Einschränkungen möglich blieben. Das Gericht betonte, dass in diesem Fall die Eigentumsrechte von RWE Vorrang hätten. Zwar dürften Aktivisten sich in der Nähe versammeln, doch gebe es keine rechtliche Grundlage, um die ausgewiesenen Betriebsflächen des Unternehmens zu besetzen.

Mit dem Urteil ist der juristische Streit um die Räumung Lützeraths und die Protestbeschränkungen beendet. Demonstranten behalten zwar das Recht, sich in den zugelassenen Zonen zu versammeln, nicht jedoch auf dem Gelände von RWE. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen zwischen öffentlichem Protest und privatem Eigentum in diesem Fall.