Justizskandal in Menden: Beschlagnahmte Laptops bleiben trotz Gerichtsurteil einbehalten
Interne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Justizskandal in Menden: Beschlagnahmte Laptops bleiben trotz Gerichtsurteil einbehalten
Graffiti-Ermittlungen in Menden sorgen für scharfe Kritik an Staatsanwaltschaft und Polizei
Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat die Vorgehensweise in dem Fall verurteilt, während zwei junge Beschuldigte erfolgreich gegen die Rechtmäßigkeit von Hausdurchsuchungen klagten.
Der Streit begann, nachdem Beamte im April 2025 Wohnungen durchsuchten, dabei jedoch versäumten, die ordnungsgemäßen Verfahren für die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände einzuhalten.
Im April 2025 führte die Polizei in Menden im Rahmen eines Graffiti-Verfahrens Hausdurchsuchungen durch. Bei einem jungen Mann und einer jungen Frau wurden Wohnungen durchsucht, wobei ein Laptop, Sprühdosen, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch beschlagnahmt wurden.
Die junge Frau klagte gegen die Durchsuchung, und das Landgericht Arnsberg gab ihr recht. Ihr Anwalt setzte sich mit der Beschwerde durch, ebenso wie das separate Vorgehen des Verteidigungsteams des jungen Mannes. Dennoch befinden sich Laptop und Sprühdosen weiterhin in Polizeigewahrsam.
Ein bereits im vergangenen Sommer ergangener Beschluss forderte die Rückgabe der USB-Sticks und des Notizbuchs. Die Polizei kam dieser Aufforderung jedoch erst kürzlich nach – Monate nach der gesetzten Frist. Die Generalstaatsanwältin in Hamm kritisierte später den zuständigen Ermittler der Staatsanwaltschaft Arnsberg und erklärte, es habe keine Eilbedürftigkeit gegeben. Stattdessen hätte der Staatsanwalt die Akten vor der Anordnung der Durchsuchungen gründlicher prüfen müssen.
Während des gesamten Verfahrens finden sich in den verfügbaren Quellen keine öffentlichen Stellungnahmen von Friedrich Merz zu den Durchsuchungen oder zur Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Der Fall offenbart gravierende Verfahrensmängel bei Polizei und Justiz. Trotz des Gerichtsurteils wurden Laptop und Sprühdosen bis heute nicht zurückgegeben. Gleichzeitig unterstreicht die Rüge der Generalstaatsanwältin die anhaltenden Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Beweismitteln und der rechtlichen Aufsicht in Menden.
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