24 May 2026, 00:25

Großeinsatz an Müngstener Brücke: Drei Personen lösen Bahn-Chaos aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Großeinsatz an Müngstener Brücke: Drei Personen lösen Bahn-Chaos aus

Drei Personen lösten Großeinsatz aus – unbefugter Zutritt zur Müngstener Brücke am 8. März

Drei Personen – zwei Erwachsene und ein Kind – sorgten am Sonntag, dem 8. März, für erhebliche Behinderungen, nachdem sie unbefugt die Gleisanlagen der Müngstener Brücke betreten hatten. Ihr widerrechtliches Eindringen führte zu einer 41-minütigen Sperrung der Strecke und löste einen Großalarm aus, an dem Polizei, Feuerwehr und Bahnbehörden beteiligt waren.

Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Gleise und der Brücke gemeldet. Bereits um 12:09 Uhr wurde der Bahnverkehr eingestellt und blieb bis 12:50 Uhr komplett unterbrochen. Vor Ort rückten Kräfte der Bundespolizei, der Wuppertaler Polizeidirektion sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid an.

Den beiden Erwachsenen drohen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Hausfriedensbruchs. Die Bundespolizei hat ihnen Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro in Rechnung gestellt. Die Wuppertaler Polizei verlangt von jedem der beiden zusätzlich 118,50 Euro, während die Solinger Feuerwehr rund 656 Euro für Fahrzeug- und Personaleinsatz geltend macht. Die Stadt Solingen hat die Kostenbescheide offiziell nach dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens erlassen und betont, dass Verbotszeichen stets zu beachten sind – selbst wenn Navigations-Apps anderes nahelegen.

Die Stadt Remscheid prüft unterdessen noch, ob weitere Kosten eingezogen werden sollen, ein Entscheidungszeitraum steht jedoch noch nicht fest. Der Fall befindet sich weiterhin in der Anhörungsphase.

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Der Vorfall verursachte Zugverspätungen, aufwendige Einsatzmaßnahmen und hohe Kosten für die Beteiligten. Die Behörden warnen erneut davor, dass das Ignorieren von Sicherheitsvorkehrungen – unabhängig von Navigationshinweisen – rechtliche Konsequenzen und erhebliche öffentliche Folgekosten nach sich ziehen kann.

Quelle