17 March 2026, 14:15

Gericht stoppt geplante Schließung des Campus Höxter durch Hochschule OWL

Vorschläge zur Gründung einer Akademie in George Town, Patowack-River, Maryland, auf einem alten juristischen Dokument niedergeschrieben.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Campus Höxter durch Hochschule OWL

Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihre Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte den geplanten Umzug für rechtswidrig und bestätigte das Recht des Landes, in die Entscheidungen der Hochschule einzugreifen. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Campus Höxter nach geltendem Hochschulrecht nicht vollständig aufgegeben werden darf.

Die Hochschule hatte angekündigt, die Lehrtätigkeiten in Höxter vollständig einzustellen und die Studiengänge nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein solcher Schritt gegen landesrechtliche Vorschriften verstoßen würde, da der Standort Höxter im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen ausdrücklich geschützt ist.

In der Begründung hieß es, dass die Schließung eines gesamten Campus nicht in die eigenständige Entscheidungsbefugnis der Hochschule falle. Vielmehr müsse jede Verlegung mit einem klaren, rechtlich einwandfreien Zukunftskonzept für den Standort Höxter verbunden sein. Das Urteil bestätigte damit die rechtlichen Bedenken der Landesaufsicht aus dem Vorjahr, die die Zulässigkeit der geplanten Änderungen bereits infrage gestellt hatte.

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Ohne ein tragfähiges Alternativkonzept für den Campus darf die Hochschule die Verlegung nicht umsetzen. Das Urteil zwingt die Einrichtung nun dazu, ihre Strategie zu überprüfen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die Hochschule Ostwestfalen-Lippe ihre Pläne für Höxter neu bewerten muss. Die Lehrtätigkeiten am Standort werden vorerst fortgeführt, sofern kein rechtmäßiger und strukturierter Alternativvorschlag vorgelegt wird. Das Urteil sichert damit den Weiterbetrieb des Campus nach aktuellem Landesrecht.

Quelle