Gericht stoppt Eurowings wegen irreführender CO₂-Kompensationswerbung
Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings wegen irreführender CO₂-Kompensationswerbung
Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend
Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend
Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend
Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend
Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Eurowings Kunden mit ihrer Werbung für CO2-Kompensation in die Irre geführt hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte fest, dass die Aussagen des Unternehmens den Eindruck erweckten, Flüge seien vollständig klimaneutral – was jedoch nicht der Fall war. Das Urteil folgt auf eine Klage von Verbraucherschutzorganisationen, die sich gegen Greenwashing-Praktiken richteten.
Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Eurowings wegen seiner Marketingstrategie verklagt. Die Airline hatte damit geworben, dass Kunden durch einen Aufpreis für die CO2-Kompensation die Umweltauswirkungen ihres Fluges ausgleichen könnten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Verbraucher davon ausgingen, damit sämtliche klimaschädlichen Emissionen – und nicht nur Kohlendioxid – abgedeckt wären.
Das Urteil zwingt Eurowings nun, seine Werbung für das CO2-Kompensationsprogramm zu überarbeiten. Fluggesellschaften in ganz Europa haben bereits zugesagt, irreführende Angaben zu Flugemissionen zu vermeiden. Strengere EU-Vorschriften ab 2026 werden solche Werbepraktiken zusätzlich einschränken.
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