Flughafen Düsseldorf beantragt mehr Flugbewegungen – doch Nachtflüge bleiben streng geregelt
Flughafen Düsseldorf beantragt mehr Flugbewegungen – doch Nachtflüge bleiben streng geregelt
Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein
Flughafen Düsseldorf stellt überarbeiteten Antrag: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregeln und mehr
17. Dezember 2025, 10:32 Uhr
Der Flughafen Düsseldorf hat einen überarbeiteten Planungsantrag zur Ausweitung des Flugbetriebs eingereicht. Das Vorhaben sieht eine Erhöhung der koordinierten Flugbewegungen pro Stunde vor, während die bestehenden Nachtflugbeschränkungen beibehalten werden sollen. Die Behörden prüfen nun die Unterlagen, bevor die öffentliche Anhörung beginnt.
Der aktualisierte Antrag wurde an mehrere Landes- und Regionalbehörden zur Bewertung übermittelt, darunter das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Düsseldorf, die Stadt Düsseldorf sowie angrenzende Kommunen. Weitere beteiligte Stellen sind das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), die Luftfahrtbehörde der Bundespolizei, das Wirtschaftsministerium sowie Denkmalschutz- und Wasserwirtschaftsbehörden. Jede Institution wird die Einhaltung von Planungs-, Umwelt-, Sicherheits- und lokalen Flächennutzungsvorschriften überprüfen.
Der überarbeitete Plan erhöht die koordinierten Flugbewegungen von bisher 47 auf 60 pro Stunde für das bestehende Zweibahnensystem. Zudem ermöglicht er eine flexiblere Nutzung der Start- und Landeslots: Linien- und Charterflüge dürfen künftig Zeitslots nutzen, die bisher der Allgemeinen Luftfahrt vorbehalten waren. Der Flughafen beantragt zudem bauliche Anpassungen, um die Bodenabfertigung und die Rollbahnennutzung zu optimieren.
Die Nachtflugregelungen bleiben weitgehend unverändert. Zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sind keine Starts erlaubt, während verspätete Landungen bis 23:30 Uhr und Flüge der Heimatbasen-Träger bis Mitternacht möglich bleiben. Die bestehende Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleibt bestehen.
Grundlage des Antrags sind eine aktualisierte Luftverkehrsprognose bis 2040 sowie eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wird die Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Anschließend stellt die Bezirksregierung Düsseldorf die Dokumente in 13 Kommunen zur Einsicht bereit und leitet sie an die zuständigen Behörden zur Stellungnahme weiter.
Als nächste Schritte folgen die öffentliche Auslegung und fachliche Bewertungen durch die beteiligten Behörden. Nach Bearbeitung aller Einwände und Stellungnahmen können die endgültigen Genehmigungen und Betriebszulassungen erteilt werden. Das Verfahren wird entscheiden, ob die Ausbaupläne des Flughafens umgesetzt werden können.
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