Evangelische Kirche führt neues Hilfssystem für Betroffene sexualisierter Gewalt ein
Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt neues Hilfssystem für Betroffene sexualisierter Gewalt ein
Neues Rahmenwerk zur Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Regelwerk zur Anerkennung von Betroffenen sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie. Die Richtlinien, die von drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen eingeführt wurden, zielen darauf ab, die Prüfung und Anerkennung von Fällen zu vereinheitlichen. Überlebende erhalten damit klarere Wege zu Unterstützung und Entschädigung.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte diese Leitlinien ein, um vergangenes Unrecht aufzuarbeiten. Im Rahmen des neuen Systems können Betroffene sexualisierter Gewalt in kirchlichen oder diakonischen Kontexten einen Antrag auf Anerkennung stellen. Für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro vorgesehen.
Das Verfahren konzentriert sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Überlebenden statt auf strenge juristische Beweisführung. Diese Änderung soll Hürden für diejenigen abbauen, die nach Anerkennung suchen. In Einzelfällen können zudem individuelle Zusatzleistungen gewährt werden. Betroffene, die bereits Anerkennungzahlungen erhalten haben, können nun eine Überprüfung beantragen – dies könnte zu Anpassungen ihrer bisherigen Entschädigung führen. Das Rahmenwerk ermöglicht zudem die erneute Prüfung älterer Fälle, um eine faire Behandlung aller Anträge zu gewährleisten.
Obwohl die Richtlinien offiziell zu Beginn des Jahres 2026 verabschiedet wurden, haben sie bisher nur in Nordrhein-Westfalen Anwendung gefunden. Stand 12. Januar wenden lediglich die drei evangelischen Landeskirchen und die Diakonie in der Region die neuen Regeln an.
Der Anerkennungprozess wird als Würdigung des erlittenen Leids verstanden, nicht als vollständige Wiedergutmachung. Durch die Standardisierung der Abläufe wollen Kirche und Diakonie mehr Verantwortung für vergangenes Unrecht übernehmen. Überlebende haben nun ein einheitliches System, um Gerechtigkeit und Unterstützung einzufordern.
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