Energiewende auf dem Prüfstand: Bund lockert Effizienzregeln für Rechenzentren und Unternehmen
Sebastian SchulteEnergiewende auf dem Prüfstand: Bund lockert Effizienzregeln für Rechenzentren und Unternehmen
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen erleichtern die Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren – und stoßen in der Wirtschaft auf sowohl Zustimmung als auch Kritik.
Das ursprüngliche Gesetz verlangte von Behörden und Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu reduzieren. Besonders Rechenzentren standen wegen ihres hohen Strombedarfs und ungenutzter Abwärme im Fokus.
Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen nun erst ab einem Jahresverbrauch von 23,6 Gigawattstunden ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einführen. Rechenzentren sind nicht mehr verpflichtet, Abwärme zu nutzen, wenn vor Ort kein Fernwärmenetz existiert. Zudem erhalten sie mehr Zeit, um Effizienzziele zu erreichen – vier statt bisher zwei Jahre. Die Frist, ihren Strombedarf durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde auf 2030 verschoben.
Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Kritiker äußerten jedoch massive Bedenken. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft warf der Regierung vor, den Klimaschutz zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit vernachlässigt zu haben. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten.
Das überarbeitete Gesetz verringert den unmittelbaren Druck auf Unternehmen und Rechenzentren. Es verlängert Fristen und mildert Pflichten – doch die langfristigen Auswirkungen auf die Energieeffizienz und Klimaziele bleiben ungewiss.
