Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro wegen jahrelanger unberechtigter Gehaltszuschläge zurückzahlen
Tim WeberDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro wegen jahrelanger unberechtigter Gehaltszuschläge zurückzahlen
Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben bezogen hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, obwohl sie ihre kommissarische Stelle als Schulleiterin bereits 2018 aufgegeben hatte – insgesamt erhielt sie auf diese Weise mehr als 31.000 Euro an unrechtmäßigen Leistungen.
Die Frau hatte 2018 für einige Monate kommissarisch die Schulleitung übernommen. Trotz ihres Rückzugs aus dieser Position bezog sie weiterhin monatlich 504 Euro – bis April 2023. Das Amtsgericht Düsseldorf sprach sie wegen Betrugs durch Unterlassen schuldig, da sie die Behörden nicht über ihre geänderte Stellung informiert hatte.
Das Gericht ordnete an, dass sie den vollen Betrag von 31.300 Euro zurückzahlen muss. Zusätzlich zur Rückerstattung wurde sie wegen der Straftat zu einer Geldstrafe von über 11.000 Euro verurteilt. Es gibt keine Aufzeichnungen darüber, wie häufig ähnliche Fälle von langfristig gezahlten Leitungszuschlägen in Deutschland vorkommen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit dem Urteil steht fest, dass die Lehrerin alle zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückerstatten muss. Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die entstehen, wenn administrative Fehler bei Gehaltszahlungen nicht korrigiert werden. Nach der Gerichtsentscheidung haben die Behörden den Fall nun abgeschlossen.






