Duisburgerin erhält irreführende Gasrechnung mit Fünffach-Kosten – ein Postfehler löst Verwirrung aus
Paul MaierDuisburgerin erhält irreführende Gasrechnung mit Fünffach-Kosten – ein Postfehler löst Verwirrung aus
Am 28. September 2022 erhielt Renate R. ein Schreiben der Stadtwerke Duisburg. Darin wurde sie gewarnt, dass sich ihre Gasrechnung auf fast das Fünffache ihres aktuellen geschätzten Verbrauchs erhöhen könnte. Die unerwartete Mitteilung verwirrte sowohl ihren Sohn als auch eine Mitarbeiterin des Kundenservice.
Die Stadtwerke Duisburg hatten den Brief versandt, um den gesetzlichen Vorgaben der Energie-Sicherungs-Kostenmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) nachzukommen. Das Dokument war zwar auf den 29. September 2022 datiert, traf jedoch aufgrund eines vorzeitigen Versands durch den Postdienstleister einen Tag früher ein.
Der im Schreiben enthaltene Kostenvergleich basierte auf dem Standardtarif vom 1. September 2022 – ein Preis, der nicht mit Renate R.s tatsächlichem Vertrag übereinstimmte. Zudem wurde ihr empfohlen, die Raumtemperatur zu senken, um die drastischen Kostensteigerungen zu vermeiden.
Der genannte Vergleichstarif gilt jedoch nur bis zum 1. November 2022. Kunden mit Preisgarantieverträgen, wie Renate R., erhalten stattdessen eine individuelle schriftliche Benachrichtigung, bevor ihre Preissicherung endet.
Die vorzeitige Zustellung des Schreibens sorgte für Verwirrung über Zeitpunkt und Inhalt. Das Versorgungsunternehmen erklärte, dass der Kostenvergleich auf einem vorübergehenden Standardtarif beruhte. Kunden mit Festpreisverträgen werden separat über mögliche Änderungen ihrer Verträge informiert.
