Dortmunder Gericht verurteilt Ex-Partner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft
Sebastian SchulteEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Dortmunder Gericht verurteilt Ex-Partner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft
Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine ehemalige Partnerin in Dortmund erstochen hat. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig, lehnte jedoch den schwerwiegenderen Vorwurf des Mordes ab. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung hatten im Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.
Die Tat ereignete sich, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus Rache oder übermäßigem Kontrollbedürfnis. Das Gericht entschied schließlich, dass die Beweislage eine Verurteilung wegen Mordes nicht stützte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 13 Jahren gefordert, während die Verteidigung sieben Jahre beantragte. Nach Prüfung des Falls einigten sich die Richter auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung einlegen können.
Entscheidend für die richterliche Bewertung war der Gemütszustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat. Durch die Einstufung als Totschlag umging das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Fall geht nun in die Berufungsinstanz, wo das Strafmaß noch einmal überprüft werden könnte.






