Dortmund blockiert Grab für Neonazi "SS-Siggi" – und entfacht Streit um Gedenkstätten
Nico PetersDortmund blockiert Grab für Neonazi "SS-Siggi" – und entfacht Streit um Gedenkstätten
Dortmunder Behörden verweigern gekennzeichnetes Grab für Neonazi Siegfried "SS-Siggi" Borchardt
Die Stadt Dortmund hat die Genehmigung für ein namentlich gekennzeichnetes Grab des bekannten Neonazis Siegfried "SS-Siggi" Borchardt verweigert. Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass die Grabstätte zu einem Pilgerort für rechtsextreme Kreise wird. Unterdessen spitzen sich in Münster die Konflikte zu: Proteste und juristische Auseinandersetzungen um den Fall halten die Gemüter in Atem.
Allein in diesem Jahr kam es vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wiederholt zu Kundgebungen im Zusammenhang mit Borchardts Grab. Rechtsextremisten aus Dortmund versammelten sich 2023 bereits dreimal vor dem Gerichtsgebäude. Ein für Heiligabend geplanter Aufmarsch wurde nun überraschend abgesagt.
Die Absage erfolgte nach Druck der Initiative "Kein Meter den Nazis", die sich seit Langem gegen rechtsextreme Gedenkstätten engagiert. Carsten Peters, Sprecher der Gruppe, erklärte, die Gegenproteste hätten die Extremisten direkt zum Rückzug gezwungen. Dennoch will "Kein Meter den Nazis" an der für Heiligabend angemeldeten eigenen Demonstration festhalten.
Rechtliche Streitigkeiten um gekennzeichnete Gräber prominenter Neonazis sind in Deutschland nach wie vor selten. Neben Dortmund gab es in jüngster Zeit Konflikte in Plauen um die Grabstätte von Uwe Bachmann sowie in Halle (Saale) im Zusammenhang mit einem NSU-Terroristen. Auch in Jena sorgte in den vergangenen fünf Jahren das Grab von Ralf Wohlleben für Kontroversen.
Durch die Weigerung der Stadt, Borchardt ein gekennzeichnetes Grab zu gewähren, entfällt ein möglicher Kristallisationspunkt für rechtsextreme Aufmärsche. Mit der Absage der Heiligabend-Demonstration rückt nun in den Fokus, ob weitere Klagen folgen werden. Die anhaltende Wachsamkeit des Bündnisses zeigt: Der Fall bleibt ein Zankapfel für beide Seiten.






