Deutschland reformiert Staatsbürgerschaft: Schnellere Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Paul MaierDeutschland reformiert Staatsbürgerschaft: Schnellere Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Deutschland hat seine Staatsbürgerschaftsgesetze grundlegend reformiert und damit langjährigen Einwohnerinnen und Einwohnern den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert. Die neuen Regelungen verkürzen die geforderte Mindestaufenthaltsdauer und ermöglichen vielen Antragstellern die doppelte Staatsbürgerschaft. Behörden erwarten, dass die Reformen in den kommenden Jahren zu einer deutlichen Steigerung der Einbürgerungszahlen führen werden.
Nach dem überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetz können ausländische Staatsbürger nun bereits nach fünf Jahren legalen Aufenthalts – statt wie bisher nach acht Jahren – die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Bei besonderen Integrationsleistungen ist sogar eine Einbürgerung nach nur drei Jahren möglich. Zudem entfällt die bisherige Regelung, wonach in Deutschland geborene junge Erwachsene mit ausländischen Eltern sich bis zum 18. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden mussten; künftig ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt.
Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren mit einer Niederlassungserlaubnis im Land lebt. Antragstellende müssen weiterhin ihre finanzielle Unabhängigkeit sowie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen – allerdings gibt es Ausnahmen für ehemalige Gastarbeiter und ihre Ehepartner.
Die Reformen sehen auch verschärfte Bedingungen für vorbestrafte Personen vor: Wer wegen antisemitischer, rassistischer oder anderer unmenschlicher Straftaten verurteilt wurde, erhält keine Staatsbürgerschaft. Zudem müssen Antragstellende Israels Existenzrecht anerkennen und die historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens bestätigen.
Die 36-jährige SPD-Abgeordnete Ye-One Rhie spielte eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des Gesetzes, das die Integration erleichtern soll. Die Bundesregierung hat unter www.einbuergerung.de eine offizielle Website eingerichtet, die über das neue Verfahren informiert.
Im Jahr 2023 ließen sich rund 200.000 Menschen in Deutschland einbürgern. Bei etwa 12 Millionen ausländischen Staatsbürgern im Land – davon 5,3 Millionen seit mindestens einem Jahrzehnt – rechnen die Behörden mit einem deutlichen Anstieg der Anträge aufgrund der neuen Regelungen.
Das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht verkürzt die Aufenthaltsvoraussetzungen, erweitert die Möglichkeiten für doppelte Staatsbürgerschaften und verschärft gleichzeitig die Bedingungen bei Hasskriminalität. Gleichzeitig bietet es klarere Wege zur Einbürgerung. Die Verantwortlichen sind überzeugt, dass die Änderungen langjährig hier Lebende motivieren werden, ihren Status in Deutschland zu formalisieren.






