Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt
Paul MaierBundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt
Ein deutsches Gericht hat einen Zugführer der Bundeswehr wegen einer antisemitischen Äußerung während eines Einsatzes in Litauen verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2021 und betraf Soldaten aus Munster, was eine Untersuchung zu rechtsextremen Tendenzen innerhalb der Truppe auslöste. Das Verfahren endete nun mit einer Geldstrafe und der Übernahme der Prozesskosten für den Angeklagten.
Der Zugführer, der dem Panzergrenadierausbildungsbataillon 92 angehört, wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden. Richter Tore Larsen urteilte, dass die Bemerkung – in der von „Vaterlandsverrätern“ die Rede war, „die früher Juden genannt wurden“ – eindeutig antisemitisch gewesen sei und nicht unter die Meinungsfreiheit oder als Humor falle. Die Aussage erfolgte vor 40 bis 45 Soldaten und führte zu einer offiziellen Überprüfung.
Der Angeklagte räumte ein, den Kommentar getätigt zu haben, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben. Das Gericht wies diese Einwendung zurück und verhängte eine Strafe von 6.000 Euro sowie die Zahlung der Prozesskosten. Die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte das Urteil.
Ursprünglich richtete sich die Untersuchung gegen zwei Hauptfeldwebel und vier weitere Soldaten bzw. Unteroffiziere. Aktuell laufen keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Zivilpersonen in Zusammenhang mit den Vorfällen in Litauen. Die Bundeswehr äußerte sich nicht zu etwaigen internen Ermittlungsverfahren.
Die Verurteilung steht im Kontext einer umfassenderen Auseinandersetzung mit rechtsextremen Tendenzen in der deutschen Armee. Die Geldstrafe für den Zugführer und das Gerichtsurteil setzen ein rechtliches Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle. Bisher wurden keine weiteren Anklagen gegen andere Beteiligte des Vorfalls erhoben.






