Bundesrat verschärft Kampf gegen grausame Lebendtier-Exporte in Drittländer
Sebastian SchulteBundesrat verschärft Kampf gegen grausame Lebendtier-Exporte in Drittländer
Bundesrat fordert strengere Regeln für Lebendtier-Exporte in Drittländer
Der deutsche Bundesrat hat schärfere Vorschriften für den Export von lebenden Tieren in Staaten außerhalb der EU gefordert. In einem am 26. September 2025 verabschiedeten Beschluss werden klarere rechtliche Schutzmaßnahmen für den Tierschutz während des Transports verlangt. Der Vorstoß folgt auf wiederholte Verstöße, insbesondere bei Lieferungen nach Algerien und in die Türkei in den vergangenen fünf Jahren.
Die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Resolution benennt systematische Mängel in den aktuellen Regelungen. Den Behörden fehlen demnach die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten zu unterbinden – selbst wenn Misshandlungen nachgewiesen sind. So deckte eine gemeinsame Beschwerde an den irischen Landwirtschaftsminister im November 2025 schwere Verstöße bei Exporten nach Algerien auf, wo EU-Recht wiederholt ignoriert wurde.
Ein weiterer viel beachteter Fall betraf den Tod hunderter Rinder auf dem Frachter Spiridon II, der Tiere von einem österreichischen Händler in die Türkei transportierte. Untersuchungen deuteten auf vorsätzliche Vernachlässigung bei der Behandlung der Nutztiere hin. Der Bundesrat argumentiert nun, dass bestehende Maßnahmen – wie der 2023 erfolgte Entzug von tierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen für Zuchttierexporte – wirkungslos geblieben seien.
Nach den neuen Forderungen sollen Lebendtier-Exporte nur noch gestattet werden, wenn das Empfängerland sich formal zum Terrestrischen Tierschutz-Kodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bekennt. Die Resolution drängt zudem darauf, Tierschutzstandards künftig verbindlich in veterinärrechtliche Bescheinigungen aufzunehmen. Zudem schlägt sie vor, der EU-Kommission die Kompetenz zu übertragen, bei Verstößen Ermittlungen einzuleiten und Exporte zu stoppen.
Ziel des Bundesratsbeschlusses ist es, rechtliche Grauzonen in den Tiertransportvorschriften zu schließen. Würden die Änderungen umgesetzt, müssten Drittstaaten vor dem Empfang von Lebendtier-Lieferungen die EU-Tierschutzstandards erfüllen. Die EU-Kommission könnte zudem neue Befugnisse erhalten, um bei nachgewiesenen Misshandlungen Transport zu unterbinden.






