Bundesgericht bestätigt: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland

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Auf einem Tisch liegen eine Klammer, ein Passfoto im Passformat und ein Stoffstück auf der rechten Seite, mit einem unscharfen Hintergrund und linker Seite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesgericht bestätigt: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland

Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

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Vorspann: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr

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Ein 1994 in Syrien geborener Mann ist die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert worden, weil er seine Identität nicht mit einem gültigen Reisepass nachweisen konnte. Das Bundesverwaltungsgericht hob eine Entscheidung einer Vorinstanz auf und bestätigte, dass ein Pass weiterhin die primäre Voraussetzung für eine Einbürgerung bleibt. Der Fall wurde nun zur weiteren Prüfung nach Düsseldorf zurückverwiesen.

Der Mann war 2014 nach Deutschland gekommen und hatte in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) die Einbürgerung beantragt. Die örtlichen Behörden lehnten seinen Antrag ab, da er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beschaffen – ein Dokument, das sie für den Nachweis seiner Identität als notwendig erachteten.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung später. Es begründete dies damit, dass ein Pass ein "staatlich ausgestelltes Dokument mit internationaler Anerkennung" sei, das Staatsangehörigkeit und persönliche Daten rechtlich verbindlich bestätige. Wer keinen Pass vorlegen könne, müsse nachweisen, dass er keinen erlangen könne, und stattdessen alternative Identitätsdokumente vorlegen, etwa einen Ersatzreiseausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis.

Ein Gericht in Düsseldorf hatte zunächst verfügt, dass Mettmann dem Mann die Staatsbürgerschaft gewähren müsse. Das Bundesverwaltungsgericht kehrte diese Entscheidung jedoch um und argumentierte, der Antragsteller habe nicht ausreichend bei der Klärung seiner Identität mitgewirkt. Der Fall wird nun erneut in Düsseldorf geprüft.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des passbasierten Identitätsnachweises bei Einbürgerungsanträgen. Wer keinen Pass beschaffen kann, muss nachweisen, dass er sich darum bemüht hat, und rechtlich anerkannte Alternativen vorlegen. Die endgültige Entscheidung im Fall des Mannes hängt von der weiteren Prüfung durch das Düsseldorfer Gericht ab.

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