Zoll Krefeld beschlagnahmt über 3.200 illegale Feuerwerkskörper vor Weihnachten
Paul MaierZoll Krefeld beschlagnahmt über 3.200 illegale Feuerwerkskörper vor Weihnachten
Zollbeamte in Krefeld beschlagnahmen über 3.200 illegale Feuerwerkskörper
In den ersten Dezemberwochen haben Zollbeamte in Krefeld mehr als 3.200 illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. Bei den Kontrollen leiteten die Behörden zudem 18 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die Behörden warnen, dass nicht zugelassene Pyrotechnik schwere Sicherheitsrisiken berge und mit hohen Strafen geahndet werde.
Das Zollamt Krefeld konfiszierte insgesamt 3.246 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mit einem Sprengstoffgehalt von 8.162 Gramm. Diese Klasse darf ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften gehandhabt werden. Der Transport oder die Einfuhr solcher Pyrotechnik innerhalb der EU erfordert eine offizielle Genehmigung der Aufsichtsbehörden.
Nicht gekennzeichneter oder nicht konformer Feuerwerkskörper ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Ihr Einsatz kann lebensgefährliche Unfälle verursachen und wird strafrechtlich verfolgt. Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamts Krefeld, rief die Bevölkerung dazu auf, von illegaler Pyrotechnik Abstand zu nehmen – „aufgrund der extremen Gefahren, die von ihr ausgehen“.
Ausführliche Informationen zu den Feuerwerksvorschriften finden sich auf der Website des Zolls. Bei Fragen steht das Hauptzollamt Krefeld unter der Telefonnummer 02151 - 850 10600 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Die Beschlagnahmungen unterstreichen die Risiken illegaler Feuerwerkskörper und die konsequente Durchsetzung des Sprengstoffrechts. Wer mit nicht zugelassener Pyrotechnik angetroffen wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen und schweren Sicherheitsgefahren rechnen. Die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften besonders streng im Vorfeld der Feiertage.






