Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis: Gericht weist Klage von Drachenfliegern ab
Tim WeberParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis: Gericht weist Klage von Drachenfliegern ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt.
Der Verein hatte argumentiert, dass die Anlage, die etwa 550 Meter von seinem Startplatz entfernt errichtet werden soll, den Flugbetrieb massiv einschränken würde. Zudem behauptete er, die Konstruktion stelle ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Piloten dar.
Das OVG urteilte, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass der Windpark die Zukunft des Vereins gefährde. Sie wiesen darauf hin, dass Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin möglich seien.
Offizielle Aufzeichnungen darüber, wie viele Windräder in der Region seit dem Jahr 2000 genehmigt wurden, existieren nicht. Auch mögliche Auswirkungen auf andere Freizeitaktivitäten wie etwa Drachensteigen wurden vom Gericht nicht geprüft.
Mit der Abweisung der Klage kann nun der Bau der Windkraftanlage beginnen. Das Urteil bestätigt, dass das Planungsverfahren den rechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Der Verein muss seine Aktivitäten nun an die neuen Gegebenheiten in der Nähe seines Startplatzes anpassen.






