Streit um Umbau der Altenberger-Dom-Straße: Kein Planfeststellungsverfahren nötig
Paul MaierStreit um Umbau der Altenberger-Dom-Straße: Kein Planfeststellungsverfahren nötig
Beschwerde gegen Umbaupläne für die Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis
Anwohner hatten sich über die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis beschwert und infrage gestellt, ob die Stadt das korrekte rechtliche Verfahren eingehalten habe. Die zuständige Behörde entschied nun, dass für die Änderungen kein förmliches Planfeststellungsverfahren erforderlich sei.
Die Stadt plant, die Straße an moderne Sicherheits- und Verkehrsstandards anzupassen. Dazu gehören schmalere Fahrspuren, neue Radwege und breitere Gehbereiche – eine Erweiterung der Autospuren ist jedoch nicht vorgesehen. Kritiker, darunter die Freie Wählergemeinschaft (FWG) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), argumentierten, dass die Umgestaltung nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ein vollständiges Planfeststellungsverfahren erfordere. Die Änderungen seien ihrer Ansicht nach so weitreichend, dass strengere rechtliche Prüfungen notwendig seien. Die Stadt hingegen betonte, die Maßnahmen lägen innerhalb ihrer üblichen Zuständigkeit.
Die Behörde bestätigte die Position der Stadt. Die geplanten Anpassungen – wie die Verengung der Fahrspuren und der Bau von Radwegen – erreichten demnach nicht die Schwelle für ein förmliches Genehmigungsverfahren. Da keine Erweiterung der Autospuren vorgesehen ist, greife § 38 StrWG NRW in diesem Fall nicht.
Die aktuellen Verhältnisse auf der Altenberger-Dom-Straße stehen seit Langem in der Kritik. Enge Gehwege, fehlende Radspuren und ungünstig platzierte Parkflächen führen zu Verkehrsengpässen und Sicherheitsrisiken. Die Neugestaltung soll diese Probleme lösen, indem sie mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger schafft.
Eine Bürgerbeteiligung fand zwar mehrfach statt, allerdings nicht im Rahmen des strengeren Planfeststellungsverfahrens. Die Stadt erklärte, Anwohnerfeedback sei über andere Kanäle eingeholt worden. Offizielle Daten dazu, wie viele Fußgänger oder Radfahrer die Straße derzeit nutzen, liegen nicht vor. Die Modernisierung zielt jedoch darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Barrierefreiheit zu erfüllen.
Mit der Entscheidung der Behörde ist bestätigt, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig ist. Die Arbeiten an der Altenberger-Dom-Straße werden ohne ein vollständiges Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Die Änderungen bringen die Straße auf den Stand moderner Verkehrs- und Sicherheitsanforderungen, ohne ihr grundlegendes Layout zu verändern.






