10 April 2026, 16:17

Stichwahl im Kreis Düren: Wichtige Fristen für Brief- und Präsenzwahl am 28. September

Eine Gruppe von Menschen versammelt sich um einen Tisch mit einem Megafon, Papieren und anderen Gegenständen, die scheinbar eine Wahllokal sind, mit anderen im Hintergrund unter beleuchteten Deckeninstallationen sitzend und stehend.

Stichwahl im Kreis Düren: Wichtige Fristen für Brief- und Präsenzwahl am 28. September

Stichwahl um das Amt des Landrats im Kreis Düren findet am Sonntag, den 28. September 2025 statt

Wählerinnen und Wähler, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, müssen in der zweiten Runde erneut ihre Stimme abgeben. Die Stadt Düren hat wichtige Informationen für die Brief- und die Präsenzwahl veröffentlicht, um den Ablauf für die Bürgerinnen und Bürger so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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Wer für die Wahl am 14. September bereits die Briefwahl beantragt hatte, erhält automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Sollten diese bis Anfang nächster Woche nicht eingetroffen sein, wird empfohlen, sich bis Samstag, den 27. September, 12:00 Uhr mittags, an das Wahlamt zu wenden, um Ersatzdokumente anzufordern.

Erstanträge für die Briefwahl müssen bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, gestellt werden. Die Beantragung ist über einen QR-Code, schriftlich oder über die Website der Stadt möglich. Jeder Antrag erfordert persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse für die Wahlunterlagen. Bei verheirateten Paaren oder Familien müssen die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Personen enthalten sein.

Die Wahllokale in Düren sind wie bereits am 14. September geöffnet und stehen am Wahlsonntag für die Präsenzwahl zur Verfügung. Die für die erste Wahl ausgehändigten Wahlbenachrichtigungen behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Weitere Informationen, darunter häufig gestellte Fragen sowie Hinweise zur Brief- oder Urnenwahl, sind auf der offiziellen Website der Stadt abrufbar.

Bei Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Düren den Wählerinnen und Wählern unterstützend zur Seite.

Die Stichwahl am 28. September entscheidet über die Besetzung des Landratspostens im Kreis Düren. Wichtig ist, dass alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen rechtzeitig erhalten oder gegebenenfalls vor Ablauf der Frist Ersatz anfordern. Die Stadt bietet mehrere Wege zur Beantragung der Briefwahl an und hält die Wahllokale für alle offen, die vor Ort ihre Stimme abgeben möchten.

Quelle