Obdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Nico PetersObdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen. Bundespolizisten nahmen ihn gegen 20:15 Uhr in Gewahrsam, nachdem sie festgestellt hatten, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen.
Der deutsche Staatsbürger sah sich bereits zwei getrennten Anklagepunkten gegenüber: Der erste Haftbefehl betraf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor. Der zweite bezog sich auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Haftstrafe.
Bei der Festnahme durchsuchten die Beamten den Mann und fanden verbotene Gegenstände. Sie beschlagnahmten ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock, deren Besitz ihm gesetzlich untersagt war. Diese Funde führten zu zusätzlichen Anklagepunkten nach dem deutschen Waffengesetz.
Vor der Ingewahrsamnahme wurde der Mann über seine Rechte belehrt. Anschließend überstellten ihn die Beamten in eine Justizvollzugsanstalt, um seine Strafen anzutreten. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle am Bahnhof. Der Mann muss nun nicht nur die bestehenden Haftstrafen verbüßen, sondern sieht sich zudem weiteren rechtlichen Konsequenzen wegen der Waffendelikte gegenüber. Die Behörden haben die bei ihm gefundenen illegalen Gegenstände eingezogen.






