Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Grünzeug von Wiesen pflücken?

Admin User
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Eine trockene Landschaft mit verschiedenen grünen Pflanzen, einschließlich Bäumen und Gras, mit einigen blühenden Pflanzen sichtbar.

Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Grünzeug von Wiesen pflücken?

Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Wildkräuter von Wiesen pflücken?

Vorspann Wer seine Haustiere artgerecht ernähren möchte, sucht oft nach frischem Grünfutter. Doch ist das Sammeln auf Wiesen immer erlaubt?

Veröffentlichungsdatum 29. September 2025, 05:00 Uhr MESZ

Artikeltext Das Pflücken von Blättern oder Wildkräutern auf Wiesen mag harmlos erscheinen – doch es kann gegen das Gesetz verstoßen. Viele Flächen befinden sich in Privatbesitz oder werden landwirtschaftlich genutzt, was bedeutet, dass strenge Regeln gelten, wer Pflanzen sammeln darf – und wann.

In den meisten Fällen steht allein dem Grundeigentümer oder Pächter das Recht zu, von seiner Wiese Blätter oder Kräuter zu entnehmen. Ist das Gelände verpachtet, etwa für die Beweidung oder den Ackerbau, kann das Mitnehmen von Pflanzen ohne Erlaubnis illegal sein. Der Grund: Eigentumsrechte und Pachtverträge schränken den Zugang oft ein, um Ernteerträge oder Tierfutter zu schützen.

Zudem kann das Betreten von Wiesen die Futtergrundlage der Landwirte für ihre Nutztiere zerstören. In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen generell verboten. Andernorts gelten während der Vegetationsperiode – meist von März bis Oktober – besondere Einschränkungen. Selbst das Sammeln von Grünfutter für Haustiere ist nicht immer gestattet. Experten raten, vorab beim Eigentümer nachzufragen, da das unbefugte Betreten von Acker- oder Weideland zu Konflikten oder rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Die Regelungen sind klar: Wiesen, die der Landwirtschaft oder Beweidung dienen, sind tabu – es sei denn, der Besitzer erteilt eine Genehmigung. Wer diese Vorschriften ignoriert, riskiert Ernteschäden oder muss mit rechtlichen Schritten rechnen. Vor dem Pflücken von Pflanzen auf privaten oder verpachteten Flächen sollte man daher immer den Grundeigentümer um Erlaubnis bitten.