Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Befugnisse für den KOS
Nico PetersLandtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Befugnisse für den KOS
Der Landtag hat Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Lokale Verantwortliche erwarten, dass die Neuerungen den Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) stärken werden.
Das neue Gesetz führt klarere Richtlinien für die lokale Durchsetzung ein. Es ermöglicht langfristigere Platzverweise für Personen, die den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen schaffen. Der KOS erhält damit wirksamere Instrumente, um solches Verhalten zu ahnden.
Die Reformen erweitern zudem den Einsatz von Körperkameras. Diese Geräte werden künftig über eine Voraufzeichnungsfunktion verfügen, um Vorfälle besser zu dokumentieren. Behördenvertreter gehen davon aus, dass dies zur Deeskalation von Konflikten beiträgt und faire Ermittlungen im Zusammenhang mit Ordnungsamtmitarbeitenden sichert.
Vanessa Odermatt und Jochen Klenner begrüßen die Änderungen. Sie erwarten, dass die Maßnahmen die öffentliche Ordnung verbessern und die Effizienz des KOS steigern werden. Die örtliche CDU hat angekündigt, sich für eine zügige und konsequente Umsetzung der neuen Regeln einzusetzen.
Das überarbeitete Ordnungsbehördengesetz schafft transparenterer Regelungen. Es räumt den Behörden erweiterte Befugnisse ein, um Störungen der öffentlichen Sicherheit zu bekämpfen und die Sicherheit zu erhöhen. Die Reformen sollen nach weiteren lokalen Schritten in Kraft treten.






