Gerichtsentscheid über Steuergelder für AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung

Sebastian Schulte
Sebastian Schulte
2 Min.
Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.Sebastian Schulte

OVG prüft Förderung für AfD-naher Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsentscheid über Steuergelder für AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung

Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, geht in die nächste Runde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf Steuergelder hat. Am 10. März wird das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer mündlichen Verhandlung über den Fall entscheiden.

Ausgelöst wurde der Konflikt, als das Bundesverwaltungsamt in Köln den Förderantrag der Stiftung ablehnte. Die Behörde begründete dies damit, dass die AfD in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen keine Mandate innegehabt habe – eine damals geltende Voraussetzung. Ursprünglich hatte die Stiftung Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt, ihren Anspruch später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ablehnung 2023 zunächst. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ es jedoch eine Berufung zu. Seitdem haben sich die Regelungen zur Stiftungsfinanzierung geändert: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht frühere Praktiken für verfassungswidrig, woraufhin 2024 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet wurde. Diese Änderungen berühren jedoch nicht den Anspruch für 2021.

Unterdessen hat sich die parlamentarische Präsenz der AfD gewandelt. Nach 83 Sitzen bei der Bundestagswahl 2021 verringerte sich ihre Fraktion bis Anfang 2026 auf etwa 72 Abgeordnete – bedingt durch interne Skandale, darunter Vorwürfe der Vetternwirtschaft. Fast die Hälfte der verbleibenden Mandatsträger soll dem Vernehmen nach Familienmitglieder mit steuerfinanzierten Gehältern beschäftigen. Da seit 2021 keine Neuwahl stattfand, resultieren die Veränderungen aus Rücktritten und Nachrückverfahren während der laufenden Legislaturperiode.

Die Verhandlung am 10. März wird entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 öffentliche Gelder erhält. Maßgeblich sind dabei die alten Förderregeln, da das neue Gesetz nicht rückwirkend gilt. Das Urteil wird klären, wie frühere Kriterien auf parteinahe Stiftungen anzuwenden sind.