Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Tim WeberDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab und begründete dies damit, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstellten. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr zählt der Flugplatz zu den meistfrequentierten der Region.
Der Verein hatte argumentiert, der südöstlich von Meschede gelegene Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Die Windräder würden demnach erhebliche betriebliche Anpassungen erzwingen und die Piloten gefährden. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei höheren Windgeschwindigkeiten riskante Bedingungen schaffen würden.
Am Flugplatz gelten bereits jetzt Sicherheitsvorschriften, die Starts bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern untersagen. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Betrieb bei Windstärken unter 20 Stundenkilometern auch mit den Windrädern normal fortgeführt werden könne. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei.
Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, die im Regionalplan festgeschrieben ist. Trotz der Bedenken des Vereins sah das Gericht keine Gründe, den Bau zu stoppen, da keine konkreten technischen Risiken nachgewiesen wurden.
Mit dem Urteil ist der Weg für die Errichtung des Windparks in der genehmigten Zone frei. Der Verein muss sich nun an die neuen Gegebenheiten anpassen, auch wenn vorerst keine Änderungen der Flugregeln erforderlich sind. Die Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen die im Verfahren vorgebrachten Risiken bereits abdecken.






