Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 steht Deutschlands Gesundheitswesen vor einem tiefgreifenden Wandel: Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Mit der Digitalisierung von Gesundheitsdaten und Rezepten sollen Medikationsfehler verringert und die Patientensicherheit erhöht werden.
Das neue System erfasst automatisch jedes E-Rezept und jede Medikamentenabgabe in einer geschützten elektronischen Liste. Ab 2025 können Apotheken zudem auch rezeptfreie Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel eintragen. Dadurch werden die Medikationspläne der Patienten künftig umfassender abgebildet.
Die Hoheit über ihre Daten bleibt bei den Patienten: Über die App ihrer Krankenkasse oder direkt beim Versicherer können sie den Zugriff für bestimmte Leistungserbringer einschränken oder sperren. Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung bereits – sie erwarte eine sicherere Arzneimittelversorgung, heißt es.
Doch noch kämpft die Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte trägt, mit technischen Problemen. Vor der verpflichtenden Einführung müssen Systemfehler behoben werden. Bis dahin greifen Apotheken über die Gesundheitskarte auf die elektronische Medikationsliste zu – mit einer auf drei Tage pro Anfrage begrenzten Einsichtsmöglichkeit.
Langfristig soll die ePA Medikationsfehler und gefährliche Wechselwirkungen verhindern. Apotheken verarbeiten alle Daten vertraulich und nutzen sie ausschließlich zum Wohl der Patienten. Sobald das System voll funktionsfähig ist, könnte die digitale Akte die Versorgung effizienter gestalten – bei voller Kontrolle der Patienten über ihre Informationen.






